BeLou GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Leistungsumfang

1.1  Der Leistungsumfang bestimmt sich nach der mündlichen oder schriftlichen Auftragsvereinbarung. 
1.2  Im Auftrag werden der zu erbringende Zeitaufwand und der Zeitpunkt der Leistungserbringung, so weit als möglich und sinnvoll, beidseitig möglichst frühzeitig verbindlich definiert. 
1.3  Der Auftrag erstreckt sich so lange wie Termine vereinbart worden sind und erneuert sich bis auf Widerruf stillschweigend. 
1.4  Ein erstes Gespräch ist kostenlos, es sei denn, das Erstgespräch beinhaltet bereits konkrete Vorgehensbeschreibungen, Ideen oder Lösungen, die der/die Kundin, unabhängig von der Mitwirkung von begleitcoachingloustalot verwenden kann. Alle übrigen Aktivitäten sind Teil des Auftrages und werden in Rechnung gestellt.

2. ​Leistungserbringung

2.1  begleitcoachingloustalot ist nicht verantwortlich für Verzögerungen in der Leistungserbringung, die durch den Auftraggeber verursacht werden oder ausserhalb des Einflussbereiches von begleitcoachingloustalot liegen. 
2.2  begleitcoachingloustalot informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn sich auf seiner Seite Verzögerungen oder Verhinderung anzeigen, welche die vorgesehene Abwicklung des Auftrages beeinträchtigen. 
2.3  Fällt begleitcoachingloustalot aus nicht selbst verschuldeten Gründen aus, sorgt sie so weit als möglich für qualifizierten Ersatz. Sie wird jedoch gegenüber dem Auftraggeber nicht kosten- oder schadenersatzpflichtig.

3. ​​Stornierung

3.1  Werden individuelle Trainings und oder begleitete Aktivitäten später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder verschoben, wird das entsprechende Honorar in Rechnung gestellt.  
3.2  Fällt eine begleitetes Training/Aktivität aus zwingenden Gründen seitens begleitcoachingloustalot aus, werden dem Auftraggeber im Voraus bezahlte Honorare im vollen Umfang zurückerstattet.

4. Honorargestaltung

4.1  Grundlage für die Honorargestaltung ist die erbrachte Leistung und die der Auftragserteilung zugrunde liegende Offerte und Honorarordnung. 
4.2  Die Abrechnung berücksichtigt die folgenden Grundsätze: 
- Rechnungseinheiten für Trainings und begleitete Aktivitäten sind Tage, Halbtage oder Stunden. Für Halbtage werden rund zwei Drittel des Tageshonorars verrechnet. Im Tagesansatz sind die persönliche Reisezeit des Trainers/Begleiters eingeschlossen. 
- Auf Tages und Halbtages-Einsätzen an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von fünfzig Prozent erhoben. Die erbrachten Leistungen werden in der Regel monatlich in Schweizer Franken fakturiert. Die Rechnungen sind nach Erhalt innert 10 oder 30 Tagen gemäss vertraglicher Vereinbarung rein netto zu bezahlen.

5. Vertraulichkeit

5.1  begleitcoachingloustalot arbeitet nach treuhänderischen Prinzipien. Sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen werden streng vertraulich behandelt. 
5.2  Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits, Informationen von begleitcoachingloustalot nicht direkt oder indirekt an Dritte weiterzugeben.

6. Gültigkeit

6.1  Mit der Zustellung und ohne schriftlichen Einwand seitens des Auftraggebers innert zwanzig Tagen treten Honorarordnung und allgemeine Geschäftsbedingungen für beide Seiten in Kraft. 
6.2  Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist Fällanden.

Pfaffhausen, Mai 2025